Am 12. Dezember 2019 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die betriebliche Altersvorsorge durch einen neuen Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zu fördern. Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz wandelt die bisherige Freigrenze für Beiträge zur Krankenversicherung in einen dynamisierten Freibetrag um. 2020 liegt dieser Freibetrag bei 159,25 Euro. Da der Beitragsausfall vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird, entstehen der gesetzlichen Krankenversicherung Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden im Jahr.