Die am 29. Januar 2021 beschlossene Reform des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes beinhaltet eine erfreuliche „Frühchen-Regelung“. Je nach Frühzeitigkeit der Geburt gibt es künftig zusätzliche Monate Elterngeld.
Für Aachen im Deutschen Bundestag
Die am 29. Januar 2021 beschlossene Reform des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes beinhaltet eine erfreuliche „Frühchen-Regelung“. Je nach Frühzeitigkeit der Geburt gibt es künftig zusätzliche Monate Elterngeld.