Betriebliche Gesundheitsförderung – ein zentraler Baustein der Prävention

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Verbesserung und Ausbau von Prävention und Gesundheitsförderung sind eine unerlässliche Voraussetzung, um die Zunahme der großen Volkskrankheiten zu bremsen, Lebensqualität und Gesundheit der Bevölkerung zu steigern und so auch die Ausgabenentwicklung im Gesundheitsbereich langfristig zu mildern.

Damit ist die Prioritätensetzung der gesundheitlichen Vorsorge und Gesundheitsförderung beschrieben.

Die Union sieht die vor allem unter medizinisch-ethischen Gesichtspunkten, d. h. es geht darum, die Zahl vermeidbarer Krankheiten zu verringern, Behinderungen und vorzeitigen Tod zu vermeiden und eine möglichst langanhaltende Selbständigkeit im Alter zu erreichen. Ansatzpunkte dazu bilden in erster Linie die definierbaren und in großer Zahl auftretenden chronischen Erkrankungen, wenn der Einfluss präventiver Maßnahmen Erfolg verspricht – so senkte Finnland die Zahl der tödlichen Herzinfarkte durch Herz-Kreislauf-Prävention um über 60 Prozent in etwa 20 Jahren. Die Erhöhung der Lebenserwartung und die präventive Verbesserung der gesundheitlichen Lebenssituation ist allerdings nicht nur auf medizinische Maßnahmen zurückzuführen, sondern auch und bisweilen stärker auf die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) aus dem Jahre 2007 hat der Bundesgesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation in den Betrieben wirkungsvoll beizutragen. Die Krankenkassen können seitdem zum Beispiel die gesundheitlichen Situationen der Beschäftigten, einschließlich der Risiken und Potenziale erfassen und aus diesen Daten heraus unternehmensspezifische Lösungen zur Verbesserung der Gesundheit im Unternehmen entwickeln und fördern. Die gesetzlichen Krankenkassen haben für diese betriebliche Gesundheitsförderung im Jahr 2008 rund 36 Millionen Euro aufgewendet, gut 11 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Insgesamt gaben die Krankenkassen für Prävention und Gesundheitsförderung knapp 340 Millionen Euro aus; das ist der bislang höchste Betrag und entspricht ca. 4,83 Euro je Versicherten. Damit wurde die gesetzliche Vorgabe in Höhe von 2,78 Euro je Versichertem deutlich übertroffen.

Weil gesunde, qualifizierte, motivierte und leistungsstarke Mitarbeiter der entscheidende Faktor sind, um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in einer globalisierten Weltwirtschaft zu meistern, kommt der betrieblichen Gesundheitsförderung eine zukunftssichernde Bedeutung zu – denn nur wenn die Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt und geschützt sind, kann die Existenz eines Unternehmens langfristig gesichert werden. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist somit weit mehr als ein kurzfristiges Reduzieren hoher Krankenstände. Sie dient sowohl den Unternehmen als auch Mitarbeitern als eine Zukunftsinvestition, um gesund und mit großer Freude bis zur Altersgrenze gemeinsam aktiv bleiben zu können und danach über einen erfüllten und selbständigen Lebensabschnitt zu freuen.

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