Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut hat auf ihrer Sitzung im Juli 2010 eine Erweiterung der Indikationsgruppen um Schwangere und Personen mit neurologischen Grunderkrankungen in ihrer Empfehlung zur Schutzimpfung gegen die saisonale Influenza und ein Ruhen der Empfehlung zur Schutzimpfung gegen die pandemische Influenza A(H1N1) 2009 beschlossen.
Die neu gefassten Empfehlungen der STIKO werden im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht.
Was die Umsetzung der Empfehlung zur saisonalen Influenza im Leistungsrecht der GKV anbetrifft, ist davon auszugehen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss bald einen diesbezüglichen Richtlinienbeschluss treffen wird, um gesetzlich Krankenversicherten, die den hinzugekommenen Indikationsgruppen angehören, zu Beginn der Impfsaison Rechtssicherheit zu geben.
In Bezug auf die monovalente Schutzimpfung gegen pandemische Influenza A(H1N1), deren Empfehlung nunmehr ruht, gibt es ab dem 1. August 2010 keinen Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten mehr, da die Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1) vom 19. August nach § 4 am 31. Juli 2010 außer Kraft tritt.
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