Optionskommunen ausweiten

Als Mitglied des Vorstands der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt der Aachener CDU-Bundestagsabgeordnete Rudolf Henke die Absicht der Bundesregierung, den 69 sogenannten Optionskommunen auf Dauer zu gestatten, allein in kommunaler Zuständigkeit die Betreuung, Beratung und Fortbildung der Langzeitarbeitslosen zu verantworten.

„Mit dem Modell der Optionskommunen haben wir in unserer Region gute Erfahrungen sammeln können. Wenn eine Ausweitung der Optionskommunen ohne Verfassungsänderung möglich ist, sollte dieses bewährte Modell nicht auf 69 Kreise und kreisfreie Städte begrenzt bleiben", so Henke. Options-kommunen entsprächen überdies dem Prinzip der Subsidiarität. Dies bedeute, Lösungen zu finden, die nahe bei den Menschen sind.

Die Arbeitnehmergruppe wird daher die Auffassung des Deutschen Landkreistages rechtlich prüfen lassen, nach der eine Erweiterung der Option nach geltendem Verfassungsrecht zulässig sei. Denn wie aus der Stellungnahme des Deutschen Landkreistages hervorgehe, lasse sich eine zahlenmäßige Begrenzung der Optionskommunen nicht aus der Verfassung ableiten. Zudem sei die gegenwärtige Beschränkung auf 69 Kreise und kreisfreie Städte für viele Menschen nicht nach zu vollziehen.

Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber in seinem Urteil die Möglichkeit gegeben, bei der Neuregelung der SGB II-Trägerschaft die Erfahrungen aus der einheitlichen Aufgabenwahrnehmung in den Optionskommunen zu berücksichtigen. „Die kommunale Trägerschaft hat sich als probates Mittel bei der Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt erwiesen. Diese Mittel sollten allen optionswilligen Kommunen offenstehen, so Rudolf Henke abschließend.

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