Patientenrechtegesetz gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeiten

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In der Bundestagsdebatte um ein neues Patientenrechtegesetz am vergangenen Donnerstag unterstrich Rudolf Henke den Anspruch der christlich-liberalen Koalition, dieses in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen zu erarbeiten.

Henke stellte in diesem Zusammenhang heraus, dass Ärzte und Patienten ein gemeinsames Anliegen, nämlich den Behandlungserfolg hätten. Dieser Behandlungserfolg könne nur in einer Art therapeutischem Bündnis erreicht werden. Deshalb sei es zu wenig, nur einseitig Pflichten für eine Seite zu definieren.

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Patientenrechte in einem eigenen Gesetz zu bündeln, wozu der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, bis Ende 2010 Eckpunkte vorlegen will. Den Versicherten soll damit erleichtert werden, möglichst selbständig ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen und Leistungserbringern wahrzunehmen.

Eine Aufzeichnung dieser Rede finden Sie unter http://webtv.bundestag.de/iptv/player/macros/_v_f_514_de/od_player.html?...

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