Rudolf Henke hat in einer Aktuellen Stunde zu den Konsequenzen des BGH-Urteils über die Freiberuflichkeit niedergelassener Ärzte gesprochen. Er verwahrte sich gegen den Vorwurf der gesetzgeberischen Untätigkeit seitens der SPD.
Wer eine bestimmte Berufsgruppe unter Generalverdacht stellt handelt unverantwortlich. Der Vorwurf, die Koalition handele nicht, geht ins Leere, so Rudolf Henke.
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat die christlich-liberale Koalition neben dem berufsrechtlichen nun auch ein gleichlautendes sozialgesetzliches Verbot der Zuweisung gegen Entgelt eingeführt (§ 73 Abs. 7 SGB V). Wer demnach Zuweisungen künftig mit Geld oder "Sachleistungen" verbindet, verstößt gegen die vertragsärztlichen Pflichten. Die zuständigen Zulassungsausschüsse können nunmehr Ärztinnen und Ärzte, die Zuweisungen gegen Entgelt vornehmen, die Zulassung entziehen.